Der Kunstsenat und der Große Österreichische Staatspreis

Die Idee des Großen Österreichischen Staatspreises reicht in das Jahr 1934 zurück, bis 1937 wurde er für Einzelwerke verliehen. Im Jahr 1950 wurde die Idee von Felix Hurdes, Bundesminister für Unterricht und Kunst, wieder aufgegriffen. Um den Trägerinnen und Trägern des Großen Österreichischen Staatspreises eine kontinuierliche Rolle zu übertragen, entschloss sich Unterrichtsminister Drimmel 1954, den Österreichischen Kunstsenat ins Leben zu rufen. Am 7. September 1954 wurden die Dokumente zur Gründung des Senats von Unterrichtsminister Kolb unterzeichnet.

Aufgabe und Kompetenz des Kunstsenats

Der Österreichische Kunstsenat ist eine Gemeinschaft von einundzwanzig Trägerinnen und Trägern des Großen Österreichischen Staatspreises aus den Bereichen Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik. Die Mitgliedschaft im Senat besteht lebenslang und ist ehrenamtlich. Der Kunstsenat tritt jährlich in unregelmäßigen Abständen mehrere Male zusammen, um seinen Aufgaben nachzugehen.

Die Aufgabe des Kunstsenats besteht darin, die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten, die öffentlichen Stellen in wichtigen Fragen der Kunst zu beraten und Maßnahmen zur Kunstförderung und zur Bewahrung der kulturellen Substanz anzuraten. In seine Kompetenz fällt das alleinige Vorschlagsrecht für den Großen Österreichischen Staatspreis und das Vorschlagsrecht für die Berufung der Staatspreisträgerinnen und Staatspreisträger in den Kunstsenat. Die Bestätigung der jeweiligen Vorschläge erfolgt durch die/den zuständige/n Bundesministerin/Bundesminister.

Das Präsidium des Österreichischen Kunstsenats

Alle drei Jahre wählt das Senatskollegium aus dem Kreis seiner Mitglieder eine Präsidentin/einen Präsidenten und zwei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten für die Dauer von drei Jahren.

Bisherige Präsidenten waren:

Clemens Holzmeister (1954-1967)
Rudolf Henz (1967-1980)
Roland Rainer (1980-1999)
Hans Hollein (1999-2012)
Josef Winkler (2012-)

Große Österreichische Staatspreisträgerinnen und Staatspreisträger nominieren die nächste Preisträgerin/den nächsten Preisträger

Die Mitglieder des Senats treffen jährlich mehrmals zusammen, um über Kandidatinnen/ Kandidaten für den Großen Österreichischen Staatspreis intensiv zu diskutieren. Einmal im Jahr wird der zuständigen Ministerin/dem Minister eine Kandidatin/ein Kandidat vorgeschlagen. Bis 1970 wurden jährlich mehrere Staatspreise vergeben, ab 1971 nur mehr ein Staatspreis pro Jahr. Der Große Österreichische Staatspreis ist die höchste Auszeichnung der Republik für künstlerische Leistungen und ist derzeit mit 30.000 Euro dotiert.